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KI-Verordnung Art. 50: Bots offenlegen, KI-Inhalte kennzeichnen

Art. 50 der KI-Verordnung gilt seit 2. August 2026: was Chatbots und Voicebots sagen müssen, wie Sie Deepfakes und KI-Werbung kennzeichnen – mit Mustertexten.

  • Vom Team von Lotus Libre
  • 12 Min. Lesezeit
Auf dieser Seite
  1. Was Artikel 50 verlangt – vier Pflichten in einer Tabelle
  2. Chatbots und Voicebots: Hinweise, die funktionieren
  3. Die Ausnahme „offensichtlich“ – und warum Sie sich nicht darauf verlassen sollten
  4. Mustertexte zum Übernehmen
  5. Weitere Kanäle: Messenger, E-Mail, SMS und Avatare
  6. Wie sich die EU mit anderen Märkten vergleicht
  7. Synthetische Medien: Bilder, Video und Audio kennzeichnen
  8. Was als Deepfake gilt
  9. Wie gekennzeichnet wird
  10. Maschinenlesbare Kennzeichnung: Pflicht des Anbieters, Ihre Produktionskette
  11. Plattformen kennzeichnen für Sie – ob Sie wollen oder nicht
  12. KI-generierte Texte
  13. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
  14. Umsetzungs-Checkliste
  15. Typische Fehler
  16. Schadet Offenlegung dem Ergebnis?
  17. Fazit

Seit dem 2. August 2026 hat jeder Chatbot, jeder KI-Telefonassistent, jeder KI-Avatar und jedes synthetische Produktvideo, das sich an Menschen in der EU richtet, eine gesetzliche Pflicht zur Ehrlichkeit. Artikel 50 ist der Teil der KI-Verordnung, der die meisten Unternehmen betrifft – und anders als die Hochrisiko-Regeln wurde er durch den Digital Omnibus nicht verschoben (Jones Walker).

Die Umsetzung dauert meist einen Nachmittag: ein Satz in der Begrüßung, ein Label auf dem Motiv, eine Einstellung, die verhindert, dass die Schnittsoftware Metadaten entfernt. Dieser Beitrag zeigt, was Artikel 50 genau verlangt, wer welche Pflicht trägt, wie Hinweise formuliert werden, ohne die Conversion zu ruinieren, und wie sich die EU-Regeln mit den USA und Zentralasien vergleichen.

Was Artikel 50 verlangt – vier Pflichten in einer Tabelle

Absatz Wer Pflicht
50 Abs. 1 Anbieter von KI-Systemen, die mit Menschen interagieren So gestalten, dass Menschen erfahren, dass sie mit KI interagieren – außer es ist offensichtlich
50 Abs. 2 Anbieter von Systemen, die synthetische Audios, Bilder, Videos oder Texte erzeugen Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen, damit sie als KI-generiert erkennbar sind
50 Abs. 3 Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung Betroffene Personen informieren
50 Abs. 4 Betreiber, die Deepfakes oder KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen Offenlegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert sind
50 Abs. 5 Alle oben Genannten Informationen klar, unterscheidbar, barrierefrei und spätestens bei der ersten Interaktion oder Konfrontation

Quelle: KI-Verordnung, Artikel 50. Verstöße kosten bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (TechPolicy.Press); für KMU gilt der niedrigere Betrag.

Beachten Sie die Aufteilung. Bauen Sie Ihren Bot selbst, sind Sie Anbieter und tragen Absatz 1. Kaufen Sie einen Bot und betreiben ihn auf Ihrer Website, sollte der Hersteller die Offenlegung eingebaut haben – aber Sie stehen vor den Kunden, und die Konfiguration (Begrüßungstext, Sprache, Kanal) liegt meist bei Ihnen. Praktisch heißt das: Sorgen Sie dafür, dass es passiert, egal wer formal zuständig ist.

Chatbots und Voicebots: Hinweise, die funktionieren

Die Ausnahme „offensichtlich“ – und warum Sie sich nicht darauf verlassen sollten

Artikel 50 Abs. 1 greift nicht, wenn für eine angemessen informierte und aufmerksame Person offensichtlich ist, dass sie mit KI spricht. Ein Widget mit der Aufschrift „KI-Assistent“ und Roboter-Symbol kann darunterfallen. Eine freundliche Stimme namens „Anna“, die das Telefon Ihrer Praxis annimmt, fällt nicht darunter. Weil die Ausnahme aus Nutzersicht bewertet wird und Streit provoziert, ist der sichere Standard: immer offenlegen, kurz, am Anfang.

Wie stark die Illusion sein kann: Ein russischer Anbieter von Sprach-KI berichtet, dass rund 90 % der Gesprächspartner nicht merken, dass sie mit einem Roboter sprechen (Neuro.net). Genau darauf zielt das Gesetz.

Mustertexte zum Übernehmen

Website-Chat:

Hallo, ich bin der virtuelle Assistent der Zahnarztpraxis Dr. Berger – eine KI. Ich beantworte Fragen zu Behandlungen, Preisen und Öffnungszeiten und vereinbare Termine. Lieber mit einem Menschen sprechen? Schreiben Sie einfach „Mitarbeiter“.

Voicebot:

Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Zahnarztpraxis Dr. Berger. Das Gespräch wird zur Bearbeitung Ihres Anliegens aufgezeichnet. Wie kann ich helfen?

Voicebot für internationale Anrufer (EN):

Hello, you’re speaking with the AI assistant of Dr. Berger’s dental practice. This call is recorded to handle your request.

Weitere Kanäle: Messenger, E-Mail, SMS und Avatare

Die Pflicht folgt der Interaktion, nicht dem Kanal. Ein WhatsApp- oder Telegram-Bot legt sich in der ersten Nachricht offen, genau wie das Website-Widget. Ein KI-Agent, der Support-E-Mails selbstständig beantwortet, sagt das in der ersten Zeile oder der Signatur („Diese Antwort wurde von unserem KI-Assistenten verfasst; Eskalationen prüft ein Kollege“). Ein KI-Avatar im Videocall oder in einer interaktiven Produktdemo braucht denselben Einzeiler zu Beginn. Zwei Grauzonen sollten Sie bewusst regeln:

  • Von Menschen gesendet, von KI entworfen. Prüft eine Mitarbeiterin eine KI-entworfene E-Mail und verschickt sie, interagiert der Empfänger mit Ihrer Mitarbeiterin, nicht mit einem KI-System. Ein Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 ist dann nicht nötig; Ihre KI-Transparenzseite kann die Praxis trotzdem erwähnen.
  • Übergabe zwischen Bot und Mensch. Übernimmt ein Mensch das Gespräch, sagen Sie es („Sie schreiben jetzt mit Maria aus unserem Team“). Art. 50 verlangt das nicht, aber es hält die Offenlegung in beide Richtungen ehrlich.

Drei Details sind wichtiger als die Formulierung. Erstens: in der Sprache der Nutzer – ein deutscher Anrufer sollte keinen englischen Hinweis bekommen. Zweitens: KI-Hinweis mit dem Aufzeichnungshinweis verbinden. In Deutschland ist das Aufzeichnen eines Gesprächs ohne Einwilligung nach § 201 StGB strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe; automatisierte Werbeanrufe brauchen nach § 7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Drittens: einen Weg zum Menschen anbieten. Artikel 50 verlangt ihn nicht, aber er entschärft die meisten Beschwerden und unterstützt die DSGVO-Rechte rund um automatisierte Entscheidungen.

Wie sich die EU mit anderen Märkten vergleicht

Rechtsraum Regel für KI-Gespräche Status
EU KI-Verordnung Art. 50 Abs. 1: Hinweis bei der ersten Interaktion In Kraft seit 2. Aug. 2026
Deutschland Zusätzlich § 201 StGB zur Aufzeichnung; § 7 UWG Einwilligung für automatisierte Anrufe In Kraft
USA (Bund) FCC 24-17: KI-Stimmen gelten unter dem TCPA als „künstliche“ Stimmen – Einwilligung, Identifizierung, Opt-out In Kraft seit Feb. 2024
USA (Bund, Entwurf) FCC NPRM 24-84: KI-Hinweis zu Gesprächsbeginn Nicht verabschiedet
Texas SB 140: KI in den ersten 30 Sekunden des Anrufs offenlegen In Kraft
Kalifornien SB 1001: Bot-Offenlegung; SB 942 / AB 853 für große GenAI-Anbieter ab 2. Aug. 2026 In Kraft
Kasachstan KI-Gesetz Nr. 230-VIII: Nutzer über KI informieren, synthetische Inhalte kennzeichnen In Kraft seit 18. Jan. 2026
Russland Gesetzentwurf Nr. 1125581-8: „Sie sprechen mit einem Roboter“ in den ersten 5 Sekunden Nicht verabschiedet

Quellen: Retell TCPA-Playbook, FCC 24-17, GC AI zu US-Bundesstaaten, Kursiv. Rufen Ihre Agenten US-Nummern an, ist die Einwilligung das größere Thema als der Hinweis; siehe rechtssichere KI-Anrufe: TCPA, AI Act und DSGVO.

Synthetische Medien: Bilder, Video und Audio kennzeichnen

Was als Deepfake gilt

Die KI-Verordnung definiert Deepfakes als KI-erzeugte oder -manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden. Eine fotorealistische „Kundin“ in einer Anzeige im UGC-Stil, die geklonte Stimme Ihres Gründers, ein Produkt in einer Küche, die es nie gab – alles Deepfakes. Eine klar stilisierte Illustration meist nicht.

Wie gekennzeichnet wird

  • Sichtbar, beim ersten Kontakt. Ein kleines „KI“- bzw. „AI“-Zeichen auf dem Bild oder zu Beginn des Videos (TechPolicy.Press). Eine Zeile im Abspann reicht nicht (Orrick).
  • Keine Abkürzung für Werbung. Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke dürfen so kennzeichnen, dass das Werk nicht leidet. Nach den finalen Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 fällt Werbung in der Regel nicht unter diese Erleichterung (Faegre Drinker).
  • Einwilligung realer Personen. Eine Kennzeichnung ersetzt nicht die Erlaubnis, Gesicht oder Stimme einer Person zu nutzen. Holen Sie für jeden digitalen Zwilling eine schriftliche Freigabe mit Umfang und Laufzeit ein – zum Beispiel 24 Monate für benannte Kampagnen. In den USA ist der Schutz von Stimme und Abbild ein Flickenteppich: Der NO FAKES Act hat im Juni 2026 einen Senatsausschuss passiert, ist aber kein Gesetz geworden, während Bundesstaaten wie Tennessee mit dem ELVIS Act (seit 1. Juli 2024) Stimme und Abbild bereits schützen (Holland & Knight, GovTrack).

Maschinenlesbare Kennzeichnung: Pflicht des Anbieters, Ihre Produktionskette

Nach Art. 50 Abs. 2 müssen die von Ihnen genutzten Tools ihre Ausgaben kennzeichnen. Der Verhaltenskodex zur Transparenz erwartet mindestens zwei Ebenen – typischerweise signierte Metadaten plus unsichtbares Wasserzeichen –, und Anbieter von Systemen, die vor August 2026 auf den Markt kamen, haben dafür bis zum 2. Dezember 2026 Zeit (Reed Smith, CSA). Viele Werkzeuge tun das bereits: Googles Veo und Nano Banana Pro betten in jede Ausgabe SynthID ein, Adobe Firefly hängt Content Credentials an.

Ihr Teil ist, diese Kennzeichnungen nicht zu zerstören. Export-Einstellungen in Schnitt- und Kompressionssoftware entfernen Metadaten oft standardmäßig. Nehmen Sie einen Punkt in die Produktions-Checkliste auf: C2PA-Metadaten in der ausgelieferten Datei vorhanden.

Plattformen kennzeichnen für Sie – ob Sie wollen oder nicht

  • YouTube verlangt die Offenlegung realistischer synthetischer Inhalte und kennzeichnet Videos automatisch anhand von C2PA-Metadaten und Detektoren; systematisches Verschweigen kann zu Löschung und Ausschluss aus dem Partnerprogramm führen (YouTube-Hilfe).
  • Meta erkennt KI in Anzeigen seit dem 1. Juni 2026 automatisch und zeigt in den Anzeigendetails einen KI-Hinweis („AI info“) (Meta).
  • TikTok verlangt Labels für realistische KI-Inhalte; ein automatisch gesetztes C2PA-Label lässt sich nicht entfernen, und Anzeigen brauchen ein AIGC-Label oder einen Hinweis (Common Thread).

Die eigentliche Wahl lautet also nicht „kennzeichnen oder nicht“, sondern „bewusst und gut kennzeichnen oder von der Plattform gekennzeichnet werden“. Zur kreativen Seite lesen Sie KI-UGC-Anzeigen: Kosten und Kennzeichnungsregeln, zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten KI-generierte Inhalte: Urheberrecht und Kennzeichnung.

KI-generierte Texte

Artikel 50 Abs. 4 erfasst auch Texte – allerdings eng. KI-erzeugte oder -manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, sind offenzulegen, es sei denn, sie wurden menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert und eine Person oder Organisation trägt die redaktionelle Verantwortung. Ein mit KI-Unterstützung geschriebener und von einem verantwortlichen Menschen redigierter Unternehmensblog braucht daher in der Regel kein Pflichtlabel. Eine KI-Transparenzseite, die erklärt, wie Sie KI einsetzen, ist trotzdem gute Praxis – günstig und vertrauensbildend.

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Wer ein System betreibt, das Emotionen erkennt oder Menschen biometrisch kategorisiert, muss die Betroffenen nach Art. 50 Abs. 3 informieren. Prüfen Sie aber zuerst Artikel 5: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist seit dem 2. Februar 2025 verboten. Ein Callcenter-Tool, das die Stimmung der Mitarbeitenden auswertet, ist keine Transparenzfrage, sondern unzulässig.

Umsetzungs-Checkliste

Kontaktpunkt Was zu tun ist Verantwortlich
Website- und Messenger-Bots Hinweis in der ersten Nachricht, in der Sprache der Nutzer; Übergabe an Menschen Produkt / Support
Voicebots KI- und Aufzeichnungshinweis im ersten Satz; Weiterleitung zu einer Person Operations
Ausgehende KI-Anrufe Einwilligungsnachweise; Identifizierung; für die USA DNC-Abgleich Vertrieb / Recht
Anzeigen und Social Media Sichtbares „KI“-Label bei realistischen synthetischen Medien; KI-Schalter der Plattformen korrekt gesetzt Marketing
Produktionskette C2PA-Metadaten beim Export erhalten; Modell und Version je Asset protokollieren Studio / Agentur
Digitale Zwillinge und Stimmklone Schriftliche Einwilligung mit Umfang und Laufzeit je Person Recht / Personal
Website KI-Transparenzseite, die den KI-Einsatz beschreibt Marketing / Recht

Typische Fehler

  • Hinweis in den AGB verstecken. Er muss klar sein und bei der ersten Interaktion kommen.
  • Nur englische Hinweise für deutsche, niederländische oder französische Nutzer.
  • Menschlich klingende Personas ohne Offenlegung – „Anna vom Empfang“ ist nur dann in Ordnung, wenn Anna sagt, dass sie ein KI-Assistent ist.
  • Metadaten in der Postproduktion entfernen und sich dann wundern, warum Plattformen uneinheitlich kennzeichnen.
  • Kennzeichnung nur im Abspann eines Videos.
  • Annehmen, der Omnibus habe alles verschoben. Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026.

Schadet Offenlegung dem Ergebnis?

Die Daten sprechen eher dafür, dass Verschweigen das größere Risiko ist. In einer Studie von Ipsos und der Syracuse University (Mai 2026, 3.000 Zuschauer) erkannten nur 13 % KI-Werbung zuverlässig – dennoch erzielten von Menschen gemachte Spots 14 % stärkere kurzfristige Verkäufe (McGraw Hill). McDonald’s Niederlande zog einen KI-Weihnachtsspot nach öffentlicher Kritik binnen Tagen zurück (Today), und einige Marken werben inzwischen mit „No AI“ als Vertrauenssignal (DesignRush). Die Lehre: klar offenlegen – und dafür sorgen, dass das Offengelegte für sich allein überzeugt.

Fazit

Artikel 50 ist der praktischste Teil der KI-Verordnung: Menschen sagen, wenn sie es mit einer Maschine zu tun haben, realistische synthetische Medien dort kennzeichnen, wo man sie zuerst sieht, maschinenlesbare Kennzeichnungen erhalten und keine Emotionserkennung bei Beschäftigten einsetzen. Gut umgesetzt ist das ein Satz und ein Label – und es schützt vor Bußgeldern, Plattformsanktionen und dem Imageschaden, „erwischt“ zu werden. Den gesamten Zeitplan finden Sie im Leitfaden zur KI-Verordnung für KMU.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für Entscheidungen in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kunden sagen, dass mein Chatbot eine KI ist?

Ja, in der EU seit dem 2. August 2026. Nach Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung müssen Menschen spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren – es sei denn, das ist für eine angemessen informierte Person aus dem Kontext offensichtlich.

Wie kennzeichne ich KI-generierte Bilder und Videos nach der KI-Verordnung?

Handelt es sich um einen realistischen Deepfake, legen Sie das beim ersten Kontakt klar und sichtbar offen, etwa mit einem „KI“-Label auf dem Bild oder zu Beginn des Videos. Die maschinenlesbaren Metadaten Ihres Generierungstools sollten erhalten bleiben. Offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke dürfen dezenter kennzeichnen.

Muss KI-generierte Werbung in der EU gekennzeichnet werden?

Realistische synthetische Werbung in der Regel ja. Nach den finalen Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 fällt Werbung meist nicht unter die erleichterte Regel für künstlerische Werke. Zusätzlich setzen Meta, TikTok und YouTube eigene KI-Labels.

Müssen KI-geschriebene Blogartikel nach Art. 50 gekennzeichnet werden?

KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, sind offenzulegen – außer sie wurden menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Ein redigierter Unternehmensblog braucht daher meist kein Pflichtlabel; eine Transparenzerklärung ist dennoch gute Praxis.

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